GlüStV – Was sich ab 15. Oktober im Online Casino ändert

Der neue Glücksspielvertrag, der im kommenden Jahr in Deutschland Gesetzeskraft erlangen soll, wirft seine erste Schatten voraus. Am 15. Oktober startet hierzulande die Überleitungsphase. Für die Casino- und Sportwetten-Portalbetreiber heißt dies, dass sie sich ab sofort den neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Nur wer ab Mitte Oktober die neuen Vorgaben erfüllt, wird schlussendlich im Lizenzierungsverfahren als zuverlässig eingestuft und darf sich Hoffnung auf die eine deutsche Genehmigung machen.

Das Innenministerium in Hessen hat vor wenigen Tagen den Umlaufbeschluss der Bundesländer sowie die dazugehörigen Leitlinien veröffentlicht.

Der Grundtenor ist positiv, aber …

Der Grundtenor in der hiesigen Branche ist nach wie vor positiv. Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwetten-Verbandes (DSWV) sowie Chef von Merkur Sports & Gaming hat mehrfach betont, dass die einheitlichen Regeln hierzulande längst überfällig sind. Grundlegend wird die neuen Fassung vom Glücksspiel-Vertrag von den Fachverbänden auch unterstützt, trotz der verschiedensten Kritikpunkte.

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Mit dem neuen Schritt hat die Politik nun aber erneut gezeigt, dass man bemüht ist, den Glücksspiel-Unternehmen zu schaden. Der Umlaufbeschluss und die Leitlinien wurden still und heimlich auf der Webseite vom Innenministerium in Hessen veröffentlicht. Die Vorgaben beinhalten mehrere, technische Details, die sich faktisch nicht innerhalb von 14 Tagen umsetzen lassen. Die Folge wird sein, dass einige Onlineanbieter ihre Casino- und Poker-Portale vorübergehend abschalten werden. Das Herunterfahren der Offerte verbunden mit einem Neustart im kommenden Jahr ist logischerweise mit enormen „sinnfreien“ Kosten verbunden. Doch genau dies war von den „sauberen Politikern“ vermutlich bezweckt.

Werden in den kommenden Tagen seriöse Plattformen vorübergehend vom Markt gehen, hat dies natürlich eine zweite Wirkung, die weder von den Gesetzgebern noch von den hiesigen Betreibern gewollt sein kann – es wird nicht wenige Glücksspieler geben, die in den grauen Markt abwandern.

Die wichtigsten Vorgaben für die Online Casinos

Die Vorgaben in den Leitlinien selbst sind nach unseren Erfahrungen weniger tragisch als vielleicht angenommen. Die Überzahl der Richtlinien wird von den Portal-Betreibern ohnehin schon erfüllt, dank der strengen Lizenz-Bedingungen aus Malta oder anderen europäischen Staaten. Folgende Details des Umlaufbeschlusses können quasi als erfüllt angesehen werden.

  • Der Betreiber muss seinen Geschäftssitz in der EU oder der EWR haben.
  • Das Online Casino muss in deutscher Sprache präsentiert werden.
  • Es muss ein System vorhanden sein, welches den Login von Minderjährigen verhindert.
  • Ein- und Auszahlungen müssen über Konten erfolgen, die dem Spieler gehören.
  • Beim Anbieter muss eine Trennung zwischen Geldern der Kunden sowie dem eigenen Geschäftsguthaben vorhanden sein.
  • Der Casino-Betreiber bzw. der Buchmacher muss dem User – auf Wunsch – eine Aufstellung der Gewinne, Verluste und Einsätze der zurückliegenden zwölf Monate zur Verfügung stellen.
  • Der Spieler muss selbständig tägliche, wöchentliche und monatliche Limits für die Einzahlungen, Verlust und Einsätze einstellen können.
  • Die unterschiedlichen Genre der Glückspiele (Casino, Sportwetten, Poker) müssen grafisch als eigene Sektionen gekennzeichnet sein.
  • Es muss ein hauseigenes Früherkennungssystem zur Glücksspiel-Sucht vorhanden sein.
  • Die Auszahlungsquoten sowie die maximalen Höchstgewinne müssen eingeblendet werden.

Noch umzusetzen sind indes folgende Details:

  • Der Casino-Betreiber muss ein eigenes Sperr-System anlegen.
  • Es darf keine kostenlosen Demo-Spiele mehr auf der Webseite geben.
  • Vor dem Spiel muss der User die Gewinne, die Verluste und die Einsätze der letzten 30 Tage sehen und diese gesondert bestätigen.
  • Es muss ein Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich pro Domain integriert werden.
  • Es in die Games sowie in den Wettschein (bei Sportwetten) ein sogenannte Panik-Knopf eingefügt werden, der automatisch zu einer 24stündigen Sperre führt.
  • Der Wechsel vom Sportwetten-Angebot zum Online Casino (oder umgekehrt) muss mit einer Sperrfrist von einer Minute verbunden sein.
  • Die Games dürfen nicht mehr im Autoplay-Modus spielbar sein.
  • Die progressiven Jackpots müssen in Deutschland aus dem Portfolio genommen werden.
  • Das gleichzeitige Gaming an mehreren Slots muss technisch abgestellt werden.
  • Es dürfen die Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ nicht mehr genutzt werden.
  • Nach jeder Stunde muss der Reality Check erfolgen, verbunden mit einer Sperrfrist (Pause) von fünf Minuten.
  • Beim Pokern muss die Tisch-Auswahl zufällig erfolgen. Es darf an höchstens vier Tischen gleichzeitig gepokert werden. Es darf kein Bankhalter mehr vorhanden sein.

Ab Dezember gibt’s folgende Zusätze

Im Dezember wird’s dann weitere Neuerungen geben. Der maximale Spin-Betrag an den Slots darf dann nur noch einen Euro betragen. Des Weiteren muss jeder Spin mindestens fünf Sekunden laufen. Konkret heißt dies, dass die Spielhersteller die Turbo-Funktionen aus der Automaten-Software entfernen müssen.

Gerichtsverfahren werden kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche

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Es ist einerseits wünschenswert, dass die hiesige Glücksspielszene endlich ein festes Fundament erhält, anderseits gibt’s in den Regeln mehrere Details, die vermutlich eine Klagewelle bringen. Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass einige Casino-Betreiber die Gerichte anrufen werden. Allein schon das Zeitfenster zum Umsetzen der neuen Bestimmungen bis zum 15. Oktober ist ein Unding. Man muss kein IT-Fachmann sein, um zu wissen, dass dies technisch unmöglich ist. Unlogisch ist zudem, dass die Anzahl der Online Casinos in den Bundesländer begrenzt werden soll und dass keine Live-Dealer Games mehr angeboten werden dürfen. Genau diese Details im neuen Glücksspielvertrag werden von den Gerichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zerpflückt. Über den Sinn der Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro lässt sich ebenfalls fürstlich streiten.

 
author-img Verfasst von Alexander Kaiser
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